Roaming ohne Überraschung auf der Rechnung
Teure Roaming-Rechnungen entstehen nicht nur im Urlaubsland. Bei den europäischen Regulierungsbehörden betrifft gut ein Drittel der Roaming-Beschwerden ungewolltes Roaming: Das Handy bucht sich in ein Netz ein, mit dem niemand gerechnet hat.
Im Flugzeug und auf dem Schiff
Manche Flugzeuge und Schiffe haben ein eigenes Mobilfunknetz über Satellit. Dafür gelten die EU-Roamingpreise nicht, und die Preise sind nicht gedeckelt. Dein Anbieter muss dich vor ungewollten Kosten in solchen Netzen schützen und dir anbieten, sie abzuwählen. Im Flugmodus oder mit ausgeschaltetem Datenroaming bucht sich das Handy gar nicht erst ein.
In der Nähe der Grenze
In Grenznähe kann sich das Handy in ein Netz im Nachbarland einbuchen, auch wenn du noch in Österreich bist. Ist das Nachbarland die Schweiz, gilt kein EU-Roaming. Dein Anbieter muss dich davor schützen und dir sagen, wie du das vermeidest. Roaming außerhalb der EU lässt sich beim Anbieter sperren. Roaming in der EU bleibt dann möglich.
Außerhalb der EU
In Ländern außerhalb der EU kosten Telefonieren, SMS und Daten so viel, wie in deinem Tarif steht, und zwar ab dem ersten Tag. Beim Ankommen in einem anderen Land soll dich dein Anbieter per SMS über die Preise informieren. Wo die EU-Regel endet, steht unter „Wo endet EU-Roaming?“.
Die Kostenbremse für Daten
Für Datenroaming gibt es eine Obergrenze pro Monat: knapp 50 Euro ohne Steuer, 60 Euro mit Steuer, außer du hast eine andere Grenze gewählt. Bei 80 Prozent kommt eine Nachricht. Ist die Grenze erreicht, wird die Datenverbindung gesperrt. Aufheben lässt sich die Sperre nur mit deiner Zustimmung, und die Arbeiterkammer rät dringend davon ab.
Die Grenze gilt auch außerhalb der EU. Eine Ausnahme gibt es: Erlaubt das Netz vor Ort keine Abrechnung in Echtzeit, gilt sie dort nicht. Dann bekommst du beim Ankommen eine SMS.
Für Telefonate und SMS gibt es keine solche Grenze.
Datenroaming ausschalten, am Handy und beim Anbieter
Datenroaming lässt sich in den Einstellungen des Handys ausschalten. Die Arbeiterkammer rät, es zusätzlich beim Anbieter zu sperren: Ist es nur am Handy aus, lässt sich das im Streitfall schwer beweisen. Manche Handys wechseln außerdem von selbst ins Mobilnetz, wenn das WLAN ausfällt.
Wenn die Rechnung trotzdem kommt
Der erste Schritt ist ein schriftlicher Einspruch beim Anbieter, am besten innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Rechnung. Den Einzelverbindungsnachweis bekommst du kostenlos.
Den strittigen Betrag musst du bis zur Klärung nicht zahlen, wenn du dafür ein Formular an die RTR schickst. Der Anbieter darf in der Zeit den Durchschnitt der letzten drei Rechnungen verlangen.
Lehnt der Anbieter ab, gibt es die Schlichtungsstelle der RTR. Das Verfahren ist kostenlos. Den Antrag stellst du innerhalb eines Jahres nach der Beschwerde beim Anbieter. 2025 gab es dort 122 Verfahren zu Roaming außerhalb der EU.
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Häufige Fragen
Warum kann Roaming im Flugzeug so teuer sein?
Manche Flugzeuge haben ein eigenes Netz über Satellit. Dafür gelten die EU-Roamingpreise nicht. Im Flugmodus bucht sich das Handy nicht ein.
Gibt es eine Obergrenze für Roaming-Kosten?
Für Daten ja: knapp 50 Euro ohne Steuer im Monat, außer du hast eine andere Grenze gewählt. Für Telefonate und SMS nicht.
Kann Roaming auch in Österreich etwas kosten?
Ja, wenn sich das Handy in Grenznähe in ein ausländisches Netz einbucht. Dein Anbieter muss dich davor schützen und dir sagen, wie du das vermeidest.
Was kann ich bei einer zu hohen Rechnung tun?
Der erste Schritt ist ein schriftlicher Einspruch beim Anbieter, am besten innerhalb von drei Monaten. Lehnt er ab, gibt es die kostenlose Schlichtungsstelle der RTR.
Stand: 10. Oktober 2026. An den Quellen nachgelesen am 10. Oktober 2026.
Quellen: Your Europe, Roaming in der EU · EU-Roamingverordnung (EU) 2022/612 · Arbeiterkammer Wien, Roaming auf Reisen · Arbeiterkammer Wien, Falsche Telefonrechnung · RTR, Schlichtungsverfahren · RTR, Pressemitteilung vom 25. März 2026 · BEREC, BoR (25) 48 (PDF, Englisch, März 2025)